Viele wissen es gar nicht, aber bereits im letzten Jahr hat Microsoft Klage gegen die US Regierung eingereicht. Diese haben Auflagen an diverse Technologiekonzerne gestellt, die sie in die Lage versetzen, auf private Inhalte von ebenso privaten Personen zuzugreifen – alles im Schutz der „staatlichen Sicherheit“.
Ein Bundesgericht hat nun entschieden, Teile von Microsofts Klage, die unter dem vierten Absatz der US Verfassung, fallen zu lassen. Dieser Abschnitt bezieht sich darauf, dass die US Regierung nicht willkürlich Daten einfordern und auslesen darf. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Punkt nur von den einzelnen Privatpersonen rechtlichen Anspruch hätten.
Allerdings darf Microsoft weiterhin ihren Fall vortragen, unter dem ersten Absatz der US Verfassung. Dieser beinhaltet zum Teilen die Redefreiheit und zusätzlich aber auch den Punkt, dass die Freiheit dann in Gefahr gerät, wenn der Staat versucht Gedanken und Gesetze nach eigenem Willen durchzusetzen.
Microsofts Chief Legal Officer Brad Smith freut sich, dass die Klage weiterhin vorgeführt werden kann. Der Redmonder Konzern hat bereits im letzten Jahr diesen „Maulkorb“ angeprangert und die Klage eingereicht, weil die US-Regierung damit jeder Zeit Zugriff auf Daten der Kunden nehmen kann, ohne das Microsoft selbst Einfluss darauf hat oder dies unterbinden könnte.
Von dieser Vorgehensweise sind diverse Unternehmen der Branche betroffen, die allerdings vorziehen nicht zu klagen.
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