Hakenkreuze zählen in Deutschland zu den verfassungsfeindlichen Symbolen. Im Klartext bedeutet das, sie dürfen nicht beliebig verwendet werden. In erster Linie ist das Zeigen von Hakenkreuzen hierzulande im Rahmen staatsbürgerlichen Aufklärung erlaubt.
Somit ist es natürlich völlig unbedenklich, Hakenkreuze in Dokumentationen oder auch in der Kunst zu verwenden. Mit der Kunst ist es jedoch gar nicht so unkompliziert. Denn was gilt als Kunst und was nicht? Bisher war es deswegen leicht möglich, Hakenkreuze in Filmen und Serien im Rahmen der Handlung zu zeigen. Videospiele sind allerdings ein anderes Metier.
So ist wohl allen Gamern bekannt, dass große Publisher ihre Spiele häufig im Vorfeld für den deutschen Markt selbst zensieren, um Hakenkreuze beispielsweise aus Shootern zu entfernen, die im zweiten Weltkrieg spielen.
Das führt oft zu einigermaßen absurden Ergebnissen, wenn man Nazis über den Haufen schießt, jene sich selbst nun aber mit anderweitigen Zeichen schmücken. Jetzt gibt es jedoch eine Wende in der ganzen Misere. Denn die zuständige Stelle für die Altersfreigaben in Deutschland, die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle), darf nun in Einzelfällen auch dann Altersfreigaben erteilen, wenn das Spiel verfassungsfeindliche Symbole zeigt.
Damit gilt nun im Grunde die sogenannte Sozialadäquanzklausel für Games. Dank jener Klausel dürfen beispielsweise Serien wie der Klassiker Das Boot oder auch Filme wie Inglourious Basterds Hakenkreuze zeigen. In Games war das bisher ein enormes, wirtschaftliches Risiko. Publisher wollten jenes nicht eingehen und entfernten entsprechende Symbole aus Titeln wie Call of Duty: WWII oder Wolfenstein 2: The New Colossus lieber selbst vor Veröffentlichung in Deutschland. So mussten Antragsteller bereits bei der Einreichung der Software bisher hierzulande schriftlich zusichern, dass die Spiele keine verfassungsfeindlichen Symbole gemäß §86 StGB enthalten. Nun entfällt dieser Passus.
Das bedeutet freilich aber noch lange nicht, dass nun jedes Game mit Hakenkreuzen bei der USK durchgewunken wird. Vielmehr ist aber nun eine Prüfung überhaupt erst möglich. Und dann wird im Einzelfall entschieden. Einige Fragen sind aber auch noch offen: Etwa ob die USK die Altersfreigabe bei Einsatz verfassungsfeindlicher Symbole automatisch nach oben anpasst oder ob man Unterschiede zwischen Single- und Multiplayer-Modus machen wird. Auch ist offen, ob nun eventuell einige Publisher Original-Versionen bereits veröffentlichter Games nochmal erneut durch die Prüfung schicken, um sie hierzulande zu veröffentlichen. Wahrscheinlich ist das aufgrund der Kosten aber eher nicht.
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