Jeder Gamer kennt es und hat es bereits gesehen: Sobald ein Spiel veröffentlicht wird, gibt es diverse Vorbestelleraktionen, obwohl der Termin des Spiels noch gar nicht bekannt ist.
Deutschland ist nun das erste Land, das ein Gesetz gegen diese Taktik verabschiedet hat, um Vorbestellungen künstlich, durch Hype, anzufachen. Das Oberlandesgericht in München hat entschieden, das zeitliche Angaben wie „bald verfügbar“ oder „wird demnächst ausgeliefert“ gegen das Gesetzt verstoßen.
Grund dafür war eine Aktion von Media Markt im Jahre 2016 mit dem Galaxy S6, die den Release als „bald erhältlich“ auspreiste, wogegen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen letztlich klagte. Media Markt hat bereits zur Kasse gebeten, obwohl besagtes Smartphone noch gar nicht auf dem Markt war.
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Laut Gerichtsbeschluss sind solche Redewendungen grundsätzlich nicht untersagt, doch muss der Käufer vor Abschluss des Vertrages über den Auslieferungstermin informiert werden. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Smartphones, sondern generell – somit auch für Videospiele. Vorbesteller-Boxen, die euch also ein Shirt bieten, euch aber zeitgleich für besagtes Spiel schon zur Kasse bitten, dürften damit zumindest im Media Markt der Vergangenheit angehören.