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Activision Blizzard – Neuer Ärger für den Publisher und Bobby Kotick

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Activision Blizzard hat es nicht leicht. Nicht etwa weil dem Publisher Unrecht angetan wurde, sondern weil endlich verschiedene Klagen gegen das Unternehmen erhoben worden sind, die sich unter anderem mit sexuellen Übergriffen und Rassismus auseinandersetzen.

Nun könnte man meinen, dass ein Unternehmen, das so angeschlagen ist, sich fügen wird und bei den Ermittlungen helfen wird, um letztlich das Image wieder zu erneuern, oder? Tja, Activision Blizzard sieht das etwas anders – zumindest, wenn man neue Behauptungen für bare Münze nimmt. Demnach soll Activision Blizzard nicht mit den Behörden zusammenarbeiten.

Das Unternehmen selbst erklärt, dass dem nicht so ist und man arbeite eng mit der zuständigen Behörde zusammen. Wo hier nun die Wahrheit liegt, bleibt abzuwarten, doch spätestens wenn die Behörde selbst ein Statement abgibt, wird man wissen ob dem so ist oder nicht.

Ferner muss sich Activision Blizzard mit verschiedenen Kündigungen beschäftigen. Claire Hart, die seit drei Jahren als Chief Legal Officer gearbeitet hat, erklärte via LinkedIn, dass sie ihren Posten dort gekündigt habe. Es ist schon ein sehr merkwürdiges Zeichen, wenn die Person das Unternehmen verlässt, die sich mit dem Thema Recht auseinandersetzt, oder?

Und es geht noch weiter: Activision Blizzard hat nicht nur die DEFH auf ihren Fersen, die sich für oben genannte Gründe mit dem Publisher auseinandersetzen, sondern auch die SEC widmet sich nun dem Unternehmen. Das SEC steht für United States Securities and Exchange Commission. Die neue Untersuchung ist vollkommen unabhängig von der des DEFH und wurde teilweise durch die Klage der Investoren hervorgerufen, die dem Unternehmen Täuschung vorwerfen.

Als erste Entscheidung hat die SEC mit sofortiger Wirkung Bobby Kotick vom Posten des CEO von Activision Blizzard enthoben, neben anderen Mitgliedern der Führungsebene. Sollte die SEC Fakten für ihre Untersuchungen finden, könnte Activision Blizzard nicht sehr glimpflich davonkommen und hat im Bestfall mit großen Strafzahlungen zu rechnen.

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